Allgemeine Geschäftsbedingungen



Inhaber:

Jens Jansen, Am Galgenberg 90, 01257 Dresden (nachfolgend „Veranstalter“ genannt).

Stand: 30. April 2023

TEIL I: Veranstaltungen

1. Geltungsbereich

Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern sowie Unternehmen für Veranstaltungen und Rallyetrainings, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Ersatzregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmen getroffen werden.

2. Teilnahmebedingungen

2.1. Privatpersonen sind zur Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen nur berechtigt, wenn die Teilnahmegebühr im Voraus bezahlt bzw. ein für die Veranstaltungsart berechtigender Gutschein dem Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn vorgelegt wurde.

2.2. Voraussetzung für die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist:

das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse. Der Veranstalter behält sich vor, einen Nachweis vor Beginn der Veranstaltung über das Bestehen der Fahrerlaubnis einzufordern.

daß der Teilnehmer sowohl gesundheitlich als auch geistig in der Lage ist, während der Durchführung der Veranstaltung ein Fahrzeug sicher zu führen. Vor und während der Veranstaltung herrscht für Teilnehmer absolutes Verbot von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln.

2.3. Die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung erfolgt für jeden Teilnehmer mit dem eigenen Fahrzeug. Für die Verkehrssicherheit des durch den Teilnehmer genutzten Fahrzeugs ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung wird hierfür vom Veranstalter nicht übernommen. Weiterhin muss das zum Training genutzte Fahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen und der Teilnehmer für dieses Fahrzeug über eine ordnungsgemäße Kraftfahrzeug-haftpflichtversicherung verfügen (siehe hierzu auch Ziffer 5. der AGB).

2.4. Der Teilnehmer stellt im Vorfeld der Veranstaltung bei dem teilnehmenden Fahrzeug eine ordnungsgemäße Ladungssicherung her. Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass sich im Fahrzeuginnenraum keine beweglichen Teile befinden, die während der Veranstaltung unkontrolliert herumfliegen können.

2.5. Während der Durchführung der Veranstaltung besteht Gurtpflicht.

2.6. Sollte eine Veranstaltung, ein Event oder ein Fahrtraining als Wintertraining ausgeschrieben sein, so hat der Teilnehmer sein Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten. Dies gilt auch für nicht als Wintertraining ausgeschriebene Fahrtrainings, welche aber bei winterlichen Wetterverhältnissen stattfinden.

2.7. Es ist die Platz- und Betriebsordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes zu beachten.

2.8. Die Fahrbahn darf ohne Erlaubnis des Trainers nicht betreten werden. Die Teilnehmer und Begleitpersonen haben den Anweisungen des Trainers Folge zu Leisten.

2.9. Auf den vom Veranstalter angebotenen Trainingsstrecken gelten die allgemeinen Verkehrsregeln der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

2.10. Bei Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Regelungen, die geeignet sind, andere Teilnehmer, den Teilnehmer, Dritte oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr oder eines Teilbetrages ist in diesem Fall ausgeschlossen.

3. Vertragsschluss

3.1. Online-Buchung
Die Leistungen des Veranstalters werden über die Webseite
https://jensjansen.com angeboten. Der Leistungsumfang bestimmt sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der vorgenannten Webseite.

Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter kommt durch Annahme des vom Teilnehmer mittels Buchung über die Webseite abgegebenen Angebots durch den Veranstalter zustande. Über die Annahme des Angebotes erhält der Teilnehmer eine Bestätigung in Textform (E-Mail, Post).

3.2. Individuelle Vereinbarung
Ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter kommt auch durch individuelle Anfrage des Interessenten beim Veranstalter zustande, wenn ein hierauf vom Veranstalter an den Interessenten gerichtetes, individuelles Angebot vom Interessenten angenommen wird. Für diese individualvertraglichen Vereinbarungen gelten ebenfalls die AGB des Veranstalters

4. Zahlungsfrist

4.1. Für Buchungen über die Webseite gilt Vorkasse. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf das Bankkonto des Veranstalters.

4.2. Für alle anderen Buchungen ist die Zahlung für die gebuchte Veranstaltung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten. Die Übersendung einer Rechnung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form.

4.3. Erfolgt die Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist die Zahlung bis 3 Tage vor dem Veranstaltungsdatum zu leisten. Kann aufgrund einer kurzfristigen Buchung diese Zahlungsfrist wegen des Veranstaltungstermins nicht mehr eingehalten werden, ist die Zahlung sofort zu leisten.

5. Versicherungsschutz

5.1. Der Teilnehmer hat für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflichtversicherung, Teil- oder Vollkaskoversicherung) des teilnehmenden Fahrzeuges während der Veranstaltung selbst zu sorgen. Es besteht kein Versicherungsschutz seitens des Veranstalters für während der Veranstaltung verursachte Fahrzeugschäden. Auf Anforderung ist der Teilnehmer verpflichtet, dem Veranstalter einen Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes vorzulegen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahme aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes zu untersagen. Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr oder eines Teilbetrages ist in diesem Fall ausgeschlossen.


6. Stornierung/ Umbuchung

6.1. Eine Stornierung der Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

6.2. Für über das Buchungsportal gebuchte Veranstaltungen besteht die Möglichkeit einer Umbuchung auf eine andere über das Buchungsportal angebotene Veranstaltung.

6.3. Umbuchungen individuell vertraglich gebuchter Veranstaltungen sind ausgeschlossen.

6.4. Die Umbuchung durch eine Privatperson kann bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Für die Einhaltung dieser Frist ist der Zugang der Umbuchungsanfrage beim Veranstalter maßgeblich.

6.5. Für die Umbuchung fällt eine Gebühr in Höhe von 25 % des ursprünglichen Buchungspreises mindestens jedoch 50,00 € an. Diese ist innerhalb der unter Ziffer 4. dieser AGB geregelten Zahlungsfrist zu entrichten.

7. Absage oder Terminverschiebung durch den Veranstalter

7.1. Der Veranstalter ist zur Absage und zum vorzeitigen Abbruch der Veranstaltung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die erforderliche Teilnehmeranzahl nicht erreicht wird, die gebuchte Trainingsstrecke am Veranstaltungstag nicht nutzbar ist (z.B. durch Absage durch den Streckenbetreiber), oder wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, z.B. witterungsbedingter Umstände, Naturkatastrophen, Krieg, innerer Unruhen, Streik etc. erheblich erschwert, gefährdet, besonders beeinträchtigt oder gar unmöglich ist.

7.2. Der Veranstalter bietet dem Teilnehmer in den vorstehend geschilderten Fällen einen geeigneten Ersatztermin für die gebuchte Veranstaltung an, ohne dass dem Teilnehmer für die angebotene Ersatzveranstaltung Mehrkosten entstehen.

7.3. Sollte ein Ersatztermin vom Veranstalter für die gebuchte Strecke nicht angeboten werden können, weil die Strecke beispielsweise dauerhaft nicht mehr verfügbar ist, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung auf der örtlich am nächsten gelegenen Alternativstrecke durchzuführen, ohne dass dem Teilnehmer hierdurch Rückerstattungs-/Ersatzansprüche entstehen.

Der Teilnehmer ist in diesem Falle auch berechtigt, bei unverändertem Leistungsinhalt eine weiter weg gelegene Strecke als Veranstaltungsort zu wählen. Ersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter wegen Mehraufwendungen, die im Bereich des Teilnehmers zu verorten sind, sind ausgeschlossen.

8. Schadenersatzhaftung

8.1. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei der Veranstaltung um eine solche mit erhöhtem Gefahrenrisiko handelt, bei welcher auch unter Beachtung höchster Sorgfalt eine Schädigung nicht ausgeschlossen werden kann. Der Teilnehmer nimmt daher auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.

8.2. Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers, oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

8.3. Darüber hinaus ist jede Schadenersatzhaftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf Umständen beruhen, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden lassen und deren Folgen nicht abwendbar sind (höhere Gewalt).

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer bestehenden vertraglichen oder vorvertraglichen Rechtsverhältnissen ist der Sitz des Veranstalters, sofern der Teilnehmer Unternehmer im Sinne des BGB ist. Für Verbraucher gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zum Gerichtsstand.

10. Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.

12. Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung:

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht ihrer Vertragserklärung zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsrecht des Verbrauchers:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen durch eindeutige Erklärung (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses und nach Erhalt dieser Belehrung in Textform sowie Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder die rechtzeitige Rücksendung der Sache.

Widerruf ist zu richten an:

Jens Jansen Classic Cars
Jens Jansen
Am Galgenberg 90
01257 Dresden
E-Mail: training@jensjansen.com

Widerrufsfolgen:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, ausschließlich personalisierter/ angefertigter Produkte, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise:

Ihr Widerrufsrecht erlischt im Falle eines Fernabsatzvertrages gemäß § 312 d Abs. 2 BGB über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Kein Widerrufsrecht:

Für die Buchung eines spezifisch angebotenen Veranstaltungstermins steht Ihnen gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zu.

Ende der Widerrufsbelehrung

TEIL II: Teileverkauf

1. Angebot und Vertragsabschluss

Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

2. Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von Abschnitt 1. annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

3. Preise und Zahlung

3.1. In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten.

3.2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

3.3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis als Vorkasse sofort fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.


4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

V. Lieferzeit

5.1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

5.2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5.3. Der Besteller kann 2 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

5.4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

5.5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

6.2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß Paragraph 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

6.3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

6.4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


7. Gewährleistung und Mängelrüge

7.1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.

7.2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen entspricht, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Die Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn sie

a) nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit aufweist,

b) sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und

c) nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.

Soweit nicht zwischen dem Besteller und uns unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache nicht den objektiven Anforderungen, wenn sie

a) sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet,

b) nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Besteller erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und der öffentlichen Äußerungen, die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden,

c) nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir dem Besteller vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, und nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Besteller erwarten kann. Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Besteller und uns über die objektiven Anforderungen der Sache setzt voraus, dass der Besteller vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und die Abweichung in diesem Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

7.3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.

7.4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

7.5. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

7.6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

7.7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.8. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.


8. Sonstiges

8.1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.